In diesem Jahr hat es aus gegebenem Anlass länger gedauert: Viele Freibäder im Bundesgebiet haben erst seit kurzem wieder geöffnet. Im Zuge der Corona-Pandemie sind dabei einige Auflagen einzuhalten, um einem unbefangenen Schwimmvergnügen nachzugehen. Dabei sind wie überall die Grundregeln zu beachten: Der nötige Abstand muss gewahrt bleiben und in geschlossenen Räumen (z.B. im Kassenbereich) gilt die Maskenpflicht. Dazu kommen Schutz- und Hygienemaßnahmen, die z.T. individuell durch jedes Freibad festgelegt werden; so muss man beispielsweise in manchen Freibädern vorab sein Ticket reservieren, da nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen ist. Bestimmte Schwimmutensilien wie Tauchringe o.ä. werden nicht überall erlaubt. Teilweise bleiben auch Umkleiden, insbesondere Sammelumkleiden, und Duschräume geschlossen, um die Infektionsgefahr weiter zu vermindern. Denn laut Hygienik-Experten steht zumindest fest, dass das Virus über das Wasser im Becken kaum verbreitet werden kann: Hier werden zum einen alle Viren und Bakterien extrem verdünnt und zum anderen wirken die Desinfektionsleistungen, wie das Chlor, einer Übertragung entgegen, so dass ein Infektionsrisiko demnach praktisch nicht vorhanden ist. Des Weiteren bergen Aktivitäten, die im Freien vorgenommen und mit dem nötigen Abstand vollzogen werden, eine wesentlich geringere Ansteckungsgefahr als solche in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen.
Apropos Desinfektion: Vielerorts wird auch die Händedesinfektion nach Betreten des Freibades zur Pflicht. Diese Vorsorge sollte aber beim Verlassen der Schwimmstätte nicht aufhören, so dass ein handliches Desinfektionsmittel für die Tasche in keinem Fall schaden kann. Wir bieten Ihnen gerne verschiedene Größen für Ihren individuellen Bedarf – sprechen Sie uns gerne in der Apotheke an und lassen Sie sich hierzu kompetent beraten!