Auch wenn Corona in den Augen vieler nicht mehr als “so schlimm“ erscheint, gibt es nach wie vor schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. So ist die Inzidenz mit 334,1 in Niedersachsen (Stand: 11.11.2022) ebenfalls weiterhin hoch. Aktuell haben sich vier Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein) darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zeitnah abschaffen zu wollen, trotzalldem gilt es im Hinblick auf den Winter wachsam zu bleiben und ein Auge auf die Gesamtsituation sowie die aktuellen Schutzverordnungen und Impfmöglichkeiten zu behalten.
Seit dem 1. Oktober 2022 gibt es einen neuen Rechtsrahmen für die Corona-Schutzvorschriften, die zunächst bis zum 7. April 2023 gelten sollen und das Ziel haben, besonders gefährdete Gruppen in der kalten Jahreszeit zu schützen. So gibt es im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt dies ebenso. Wer in Krankenhäuser und Pflegeheime möchte, muss neben einer solchen Maske einen Testnachweispflicht führen. Daneben sind weitere Stufen mit Maßnahmenverschärfungen für etwaige stärkere Krisensituationen vorgesehen (siehe hierzu https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856 ).

Wichtig sind die Neuerungen zum Impfstatus: Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer dreimal geimpft ist. Ausnahmen gelten für Personen mit zweifacher Impfung und durchgemachter, nachgewiesener Infektion. Derzeit ist der Impfstatus nicht mehr entscheidend, wenn es z.B. um Zugangsmöglichkeiten für Veranstaltungen oder Restaurants geht. Anders sieht dies derzeit nur für Personen aus, die in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf arbeiten und somit einem Sektor, für den der Immunitätsnachweis vorausgesetzt wird.
Inwieweit eine vierte Impfung dennoch sinnvoll ist, beantwortet die Ständige Impfkommission (STIKO) mit dem Hinweis, dass diese grundsätzlich für Menschen ab 60 Jahren empfohlen und desweiteren bei Personen ab zwölf Jahren, die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes
Risiko für schwere Verläufe haben. Hinzu kommen Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich und Pflegeheimbewohner, bei denen eine solche angeraten wird. Die dritte Impfung oder eine bereits erfolgte Corona-Infektion sollte dann aber zumindest sechs Monate zurückliegen.

Empfohlen wird sowohl bei dritter wie vierter Impfung auf die Omikron-Subtypen adaptierten Impfstoffe zurückzugreifen, wobei aber auch die klassischen Biontech- und Moderna-Präparate verwendet werden können. Bei Kindern zwischen fünf und elf Jahren wird im Übrigen im Normalfall weiterhin eine Impfung als Grundimmunisierung angeraten, außer es leben besonders gefährdete Personen im näheren Umfeld des Kindes, die sich nicht impfen lassen können bzw. wo (zusätzlich) ein schwerer Verlauf zu befürchten ist. Wer den Totimpfstoff Valneva bevorzugt, sollte wissen, dass die STIKO diesen lediglich für 18- bis 50-Jährige empfiehlt und auch nur zur Grundimmunisierung.

Abschließend lässt sich festhalten, dass – auch bei unterschiedlichen Sichtweisen zur Corona-Problematik – jeder weiterhin darauf achten sollte, Rücksicht zu üben und achtsam zu bleiben, um insbesondere vulnerable Gruppen im Herbst und Winter zu schützen. Miteinander im Kampf gegen Corona – so muss auch das Motto für die nächsten Monate sein.